02.02.2024 ·
Checklisten · Pfändung · Amtliche Formulare (seit 22.12.22)
Das Pfändungsformular der Anlage 5 gibt Unterhalts- und Deliktsgläubigern die Möglichkeit, privilegiert nach §§ 850d, 850f Abs. 2 ZPO zu vollstrecken. Der folgende Beitrag zeigt, worauf es dabei ankommt. > weiter
02.02.2024 ·
Checklisten · Pfändung · Amtliche Formulare (seit 22.12.22)
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern (Schuldnern) hinsichtlich der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3.000 EUR eine sog. Inflationsausgleichsprämie (IAP) bis zum 31.12.24 steuer- und sozialabgabenfrei zahlen (vgl. § 3 Nr. 11c EStG). Der Betrag kann einmalig oder in mehreren Teilen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährt werden. Es stellt sich vermehrt die Frage, ob die IAP pfändbar ist oder nicht. > weiter
02.02.2024 ·
Checklisten · Pfändung · Amtliche Formulare (seit 22.12.22)
Will ein Gläubiger im Rahmen einer Sicherungsvollstreckung nach § 720a Abs. 1 Buchst. a ZPO lediglich einen Pfändungsbeschluss erwirken, ergeben sich hinsichtlich des neuen Zwangsvollstreckungsformulars Neuerungen: Im Gegensatz zu den Alt-Formularen nach § 2 S. 1 Nr. 1, 2 ZVFV a. F., hat der Gläubiger nach dem neuen Formular gemäß der Anlage 5 zu § 1 Abs. 3 ZVFV kein Wahlrecht mehr, ob er den Erlass nur eines Pfändungsbeschlusses oder den Erlass eines PfÜB beantragt. > weiter
02.02.2024 ·
Checklisten · Pfändung · Amtliche Formulare (seit 22.12.22)
Zum 1.1.23 ist das Wohngeld erhöht worden (BGBl. I, S. 2160). Seitdem können es zwei Millionen Haushalte statt bisher 600.000 erhalten. Zudem wurde es deutlich erhöht – im Schnitt verdoppelt. Dadurch rückt eine besondere Möglichkeit der Vollstreckung für bestimmte Gläubiger in den Fokus. > weiter
25.08.2023 ·
Musterformulierungen · Downloads · Pfändung
Um der Vollstreckung zu entkommen, sind Schuldner oft einfallsreich. So kommt es vor, dass sich ein Schuldner als Grundstückseigentümer ein Wohnungsrecht im Grundbuch eintragen lässt, um dadurch mögliche Interessenten in einem Zwangsversteigerungsverfahren abzuschrecken oder aber in einem potenziellen Insolvenzverfahren die Verwertung der Immobilie durch den Insolvenzverwalter zugunsten der Insolvenzmasse zu verhindern. Der BGH hat aber zum Vorteil von Gläubigern einem solchen Vorgehen ... > weiter
24.04.2023 ·
Musterformulierungen · Downloads · Pfändung
Für den nachträglichen Antrag auf Überweisung der gepfändeten Forderung ist die Nutzung der amtlichen Pfändungsformulare nach den Anlagen 4 und 5 nicht verbindlich. Formulieren Sie daher wie aus der folgenden Musterformulierung ersichtlich. > weiter
24.04.2023 ·
Musterformulierungen · Downloads · Pfändung
Für den nachträglichen Antrag auf Überweisung der gepfändeten Forderung ist die Nutzung der amtlichen Pfändungsformulare nach den Anlagen 4 und 5 nicht verbindlich. Formulieren Sie daher wie aus der folgenden Musterformulierung ersichtlich. > weiter
23.01.2023 ·
Sonderausgaben · Pfändung · Amtliche Formulare (seit 22.12.22)
Seit dem 22.12.22 gelten für die Zwangsvollstreckung neue amtliche Formulare. Im Vergleich zu den bisherigen Formularen hat sich sehr viel geändert. Allen Formularen ist gemeinsam, dass viele sog. Kontrollkästchen d.h. Ankreuzmöglichkeiten, vorhanden sind. Damit steigt im Einzelfall die Gefahr, dass bestimmte Möglichkeiten nicht angekreuzt werden und daher potenzielle Regressfallen drohen. Die Sonderausgabe führt Sie zuverlässig durch den „Dschungel“ der Neuerungen. > weiter
24.11.2022 ·
Musterformulierungen · Downloads · Außergerichtliches, besondere Anträge und Vollstreckungsarten, Insolvenz, Sicherheiten
Verstirbt der im Titel genannte Kostengläubiger nach Rechtshängigkeit, tritt die Rechtskraftwirkung der Kostengrundentscheidung auch für dessen Rechtsnachfolger ein. Hieraus folgt, dass der bzw. die Erben als Rechtsnachfolger den Titel nach § 727 ZPO umschreiben lassen müssen, um den Kostenerstattungsanspruch durchsetzen zu können. Folge: Der Kostenfestsetzungsantrag ist mit Nachweis der Rechtsnachfolge von dem bzw. den Erben einzureichen. Wie Sie am besten beantragen, eine ... > weiter
24.11.2022 ·
Musterformulierungen · Downloads · Pfändung
Der BGH hat jetzt betont: Es steht dem Gläubiger, der vom Schuldner die nötigen Auskünfte nicht erhält, frei, bei Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit dem Durchführen des Verfahrens nach § 836 Abs. 3 S. 2 ZPO die Fragen aufzulisten, die seines Erachtens für die Durchsetzung der überwiesenen Forderung erforderlich sind. Insofern ist es sinnvoll, diese Fragen im Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher konkret – schriftlich – zu formulieren. > weiter
21.07.2022 ·
Sonderausgaben · Downloads · Pfändung
Durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten ist § 130d ZPO seit dem 1.1.22 in Kraft (BGBl. 13, 3786). Folge: Für alle schriftlichen Anträge und Erklärungen von Anwälten gilt nach der ZPO eine elektronische Nutzungspflicht (BT-Drucksache 17/12634, 28). Dies betrifft in der Vollstreckungspraxis insbesondere Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher (vgl. § 753 Abs. 4, 5 ZPO), Anträge auf Erlass
eines PfÜB (§§ 829, 829a ZPO), sowie ... > weiter
23.05.2022 ·
Musterformulierungen · Pfändung · Amtliche Formulare
Ein prozessualer/verfahrensrechtlicher – nicht materiell-rechtlicher (vgl. BGH NJW 88, 2032) – Kostenerstattungsanspruch ist der Anspruch der obsiegenden Partei bzw. des Nebenintervenienten gegen die unterlegene Partei bzw. den Nebenintervenienten, die entstandenen Prozesskosten zu erstatten. Der Kostenerstattungsanspruch ergibt sich aus §§ 91 ff. ZPO bzw. §§ 80 ff. FamFG und bedarf einer sog. Kostengrundentscheidung. > weiter
23.05.2022 ·
Musterformulierungen · Pfändung · Allgemein
Ein prozessualer/verfahrensrechtlicher – nicht materiell-rechtlicher (vgl. BGH NJW 88, 2032) – Kostenerstattungsanspruch ist der Anspruch der obsiegenden Partei bzw. des Nebenintervenienten gegen die unterlegene Partei bzw. den Nebenintervenienten, die entstandenen Prozesskosten zu erstatten. Der Kostenerstattungsanspruch ergibt sich aus §§ 91 ff. ZPO bzw. §§ 80 ff. FamFG und bedarf einer sog. Kostengrundentscheidung. > weiter
23.05.2022 ·
Musterformulierungen · Pfändung · Allgemein
Ein prozessualer/verfahrensrechtlicher – nicht materiell-rechtlicher (vgl. BGH NJW 88, 2032) – Kostenerstattungsanspruch ist der Anspruch der obsiegenden Partei bzw. des Nebenintervenienten gegen die unterlegene Partei bzw. den Nebenintervenienten, die entstandenen Prozesskosten zu erstatten. Der Kostenerstattungsanspruch ergibt sich aus §§ 91 ff. ZPO bzw. §§ 80 ff. FamFG und bedarf einer sog. Kostengrundentscheidung. > weiter
27.04.2022 ·
Musterformulierungen · Downloads · Außergerichtliches, besondere Anträge und Vollstreckungsarten, Insolvenz, Sicherheiten
Nimmt der Gläubiger seinen Antrag nach § 888 ZPO zurück, muss der Schuldner die Kosten tragen, wenn der Gläubiger aufgrund des vorangegangenen Verhaltens des Schuldners davon ausgehen musste, nur mithilfe eines Vollstreckungsverfahrens seine titulierten Ansprüche durchsetzen zu können (OLG Koblenz VE 09, 66). In einem solchen Fall ist es nämlich nicht einsehbar, dass der Gläubiger die Kosten für ein letztlich vom Schuldner zu verursachendes prozessuales Verhalten tragen soll. Den ... > weiter