02.02.2024 · Checklisten · Pfändung · Amtliche Formulare (seit 22.12.22)
Wohngelderhöhung: Gläubiger profitieren
Zum 1.1.23 ist das Wohngeld erhöht worden (BGBl. I, S. 2160). Seitdem können es zwei Millionen Haushalte statt bisher 600.000 erhalten. Zudem wurde es deutlich erhöht – im Schnitt verdoppelt. Dadurch rückt eine besondere Möglichkeit der Vollstreckung für bestimmte Gläubiger in den Fokus.
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