30.06.2020 · Nachricht · Vereinsregister
Vereinsregistereintrag: Einfache Mehrheit eindeutig nachweisen
Ist für eine Beschlussfassung eine einfache Mehrheit erforderlich, muss sich aus den Angaben im Versammlungsprotokoll eindeutig ergeben, dass die Mehrheit auch erreicht wurde. Das hat das KG Berlin verfügt.
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