09.03.2018 · Nachricht · Vereinsrecht
Stimmrechtsausschluss richtet sich nur nach der Satzung
Wenn Sie bestimmten Mitgliedergruppen kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung einräumen wollen, müssen Sie das in der Satzung explizit regeln. Das hat das LG Braunschweig klargestellt.
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