Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 09.03.2018 · Nachricht · Vereinsrecht

    Stimmrechtsausschluss richtet sich nur nach der Satzung

    Wenn Sie bestimmten Mitgliedergruppen kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung einräumen wollen, müssen Sie das in der Satzung explizit regeln. Das hat das LG Braunschweig klargestellt.