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  • 03.08.2026 · Nachricht · Vereinsrecht

    Monopolverein darf Aufnahme von Mitgliedern von Erfüllung zumutbarer Anforderungen abhängig machen

    Verbände und Vereinigungen sind nicht verpflichtet, jeden Bewerber aufzunehmen. Eine Ausnahme gilt, wenn der Verein im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung hat und der Bewerber ein wesentliches oder grundlegendes Interesse an der Mitgliedschaft nachweist. Das ist bei Sportverbänden der Fall, wenn die Mitgliedschaft Voraussetzung für den Ligabetrieb ist. Dennoch dürfen Monopolverbände per Satzung Anforderungen an Bewerber stellen, urteilte das OLG Brandenburg.