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  • · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Bei Vorstandswahlen gilt ein strenger Gleichheitsgrundsatz

    Stellt ein Verein den Kandidaten für die Vorstandswahl eigene Kommunikationskanäle bereit, muss er allen den gleichen Zugang sichern. Erhält ein Kandidat den Zugang zum Wahl-Info-Tool verspätet, ist die Gleichheit der Wahl verletzt. Die Wahl ist dann unwirksam. Das hat das AG Köln entschieden.

    Um diesen Fall ging es vor dem AG Köln

    Im Streitfall ging es um die Anfechtung einer Vorstandswahl in einem großen Verein. Der Verein hatte den Kandidaten ein digitales Wahl-Info-Tool bereitgestellt. Damit konnten sie sich den Mitgliedern vorstellen. Die Mitglieder konnten ihnen dort Fragen stellen und so in den Austausch mit den Kandidaten treten.

     

    Eine Kandidatin erhielt aufgrund eines nicht näher geklärten organisatorischen oder technischen Problems den Zugang zum Wahl-Info-Tool später als die anderen Kandidaten. Zudem hatte sie zunächst keine Schreibrechte. Sie konnte daher auf Fragen der Mitglieder nicht antworten. Erst nach fünf Tagen war das Problem behoben. Das wurde der Kandidatin nicht mitgeteilt.