03.09.2020 · Fachbeitrag · Sozialversicherung
LSG Sachsen-Anhalt: Vereinsvorstand ist GmbH-Geschäftsführer rechtlich nicht gleichgestellt
| Die Tätigkeit als Vorstand und Geschäftsführer eines Vereins ist auch dann sozialversicherungspflichtig, wenn bzgl. Kapitaleinbringung und erwerbswirtschaftliche Form der Tätigkeit ein für einen Verein untypisches Geschäftsmodell vorliegt. Das hat das LSG Sachsen-Anhalt am Fall einer Kindertagesstätte klargestellt. Im konkreten Fall hatte man damit für die Kita schlicht die falsche Rechtsform gewählt, um das eigentliche Ziel zu erreichen, nämlich Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. |