· Fachbeitrag · Praxisfall
Darf eine Beschlussfassung in der gleichen Mitgliederversammlung wiederholt werden?
Nicht immer ist mit einer Abstimmung eine Frage zufriedenstellend geklärt. Grundsätzlich kann über einen bereits verhandelten Tagesordnungspunkt (TOP) erneut abgestimmt werden.
Frage: In der Mitgliederversammlung erhielt eine geplante Satzungsänderung nicht die erforderliche Mehrheit. Ein Mitglied, das verspätet erschienen war, bat darum, den TOP noch einmal aufzunehmen, weil es wesentliche Argumente beizusteuern hatte. Der Versammlungsleiter folgte dem und ließ nach erneuter Debatte ein zweites Mal abstimmen. Diesmal kam die erforderliche Mehrheit zustande. Ein Mitglied hat diesen Beschluss angefochten, weil eine Abstimmung in der gleichen Versammlung nicht wiederholt werden dürfe. Ist das richtig?
Antwort: Grundsätzlich spricht nichts gegen eine erneute Abstimmung. Allerdings müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig