Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Ärger mit Vater eines minderjährigen Mitglieds: Welche Rechte hat der Verein?

    | Überehrgeizige Eltern minderjähriger Mitglieder sorgen des Öfteren für Ärger. Im Vereinsforum will ein Verein jetzt wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten er hat, sich gegen solche Eltern zur Wehr zu setzen. |

     

    FRAGE | Nachdem der Vater eines jugendlichen Mitglieds, der selbst nicht Mitglied ist, ein Vorstandsmitglied grob beleidigt hat, haben wir ihm für unser Vereinsheim Hausverbot erteilt. Dort finden aber die Mitgliederversammlungen statt. Was hat das für Folgen für das Stimm- und Teilnahmerecht des Jugendlichen? Kann das Verhalten des Vaters einen Vereinsausschluss rechtfertigen?

    UNSERE ANTWORT | Rechte und Pflichten - auch eines nicht voll geschäftsfähigen - Mitglieds liegen grundsätzlich bei ihm selbst. Ein Verhalten eines Dritten (auch wenn es die Eltern sind) kann dem Mitglied grundsätzlich nicht zugerechnet werden. Etwas anderes könnten allenfalls gelten, wenn die Satzung diese Fallkonstellation ausdrücklich als Ausschlussgrund vorsieht.