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  • 05.12.2016 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Verdecktes Sponsoring: Wann Unterlassungsklagen drohen

    | Die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gelten auch, wenn ein Unternehmen nicht unmittelbar für sich, sondern für ein gemeinnütziges Projekt wirbt. Das hat das OLG Frankfurt bei einem Fall klargestellt, in dem ein Autohaus SMS versandt hatte, in denen es zur Teilnahme an einem Online-Voting für ein gemeinnütziges Projekt aufforderte. Eine Empfängerin klagte auf Unterlassung wegen unerbetener Telefonwerbung – und bekam Recht. |