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  • · Nachricht · Werbungskosten

    Sky-Abo eines Fußballtrainers kann steuerlich abzugsfähig sein

    | Die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo können Werbungskosten sein. Das hat der BFH einem hauptamtlichen Torwarttrainer im Lizenzfußballbereich attestiert. |

     

    Finanzamt und Vorinstanz hatten den Werbungskostenabzug noch abgelehnt, weil das Sky-Abo mit dem ‒ nicht begünstigten ‒ Bezug von allgemeinbildenden Tageszeitungen vergleichbar sei. Der BFH ordnet ein Sky-Bundesliga-Abo aber eher einer Fachzeitschrift zu. Es ist zwar nicht auf ein Fachpublikum zugeschnitten. Trotzdem ist es möglich, dass es nahezu ausschließlich beruflich verwendet wird. Insbesondere deshalb, weil auf dem Markt kein Angebot erhältlich sein dürfte, das auf das Berufsbild eines Trainers zugeschnitten ist. Das FG muss jetzt von dem Trainer in Erfahrung bringen, wie er Sky genutzt hat, um aus den übertragenen Spielen Erkenntnisse für seine berufliche Tätigkeit zu gewinnen. Der BFH hat dem FG außerdem empfohlen, Trainerkollegen und Spieler der trainierten Mannschaft zu vernehmen (BFH, Urteil vom 16.01.2019, Az. VI R 24/16, Abruf-Nr. 208757).

     

    PRAXISTIPP | Die Entscheidung dürfte vor allem Signalwirkung für den „ambitionierten Amateurbereich“ entfalten. Im Toplevel wird heute mit eigenen Videoabteilungen gearbeitet. Sky-Übertragungen arrondieren das nur und werden außerdem vom Arbeitgeber gezahlt. Anders im Amateurbereich. Da bestehen gute Chancen, das Sky-Abo abzusetzen. Trainer müssen lediglich nachweisen, wie sie Erkenntnisse aus übertragenen Spielen in die konkrete Trainingsarbeit und Spieltaktik einfließen lassen. Für Spieler wird das Sky-Abo Privatsache bleiben.

     
    Quelle: Ausgabe 06 / 2019 | Seite 2 | ID 45946931