· Fachbeitrag · Vorstand
Schadenersatzansprüche an den Vorstand: So macht der Verein sie geltend
Wenn Vorstandsmitglieder sich ohne Erlaubnis Zahlungen aus der Vereinskasse gönnen oder nach Amtsende Vereinseigentum nicht herausgeben wollen, hat der Verein durchaus rechtliche Mittel. Ein Urteil des Landgerichts (LG) Essen zeigt anschaulich die praktischen rechtlichen Fragen und Probleme, wenn ein Verein seinen Vorstand auf Herausgabe von Gegenständen und Rückzahlung ungerechtfertigter Vergütungen verklagt.
Der Fall vor dem LG Essen
In dem Fall machte ein Verein Schadenersatzansprüche gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied geltend. Konkret forderte er drei Dinge:
- 1. Die Herausgabe bzw. eine Ersatzzahlung für eine Reihe von elektronischen Geräten, die der Vorstand angeschafft und mutmaßlich einbehalten hatte,
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