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  • 05.12.2016 · Fachbeitrag · Vereinsstrafen

    „Vetternwirtschaft“: Vorstand darf bei Verhängung der Strafe nicht mitwirken

    | Sind Vorstandsmitglieder von einem Fehlverhalten eines Mitglieds selbst betroffen, dürfen sie nicht beteiligt sein, wenn der Verein über Ordnungsmaßnahmen gegen das Mitglied entscheidet. Diese Auffassung hat das AG Montabaur bei einem Vereinsmitglied vertreten, das ein Vorstandsmitglied in einer E-Mail der „Vetternwirtschaft“ bezichtigt hatte. |