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  • · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Gruppenversicherung eines Vereins für seine Mitglieder: Das müssen Sie beachten

    von Ulrich Goetze, Steuerberater, Wunsdorf

    | Gruppenversicherungen zugunsten der Mitglieder gehören bei Vereinen und insbesondere bei Verbänden häufig zum Leistungsspektrum. Sie decken den Bedarf nach preisgünstigem Versicherungsschutz und dienen gleichzeitig der Mitgliederbindung und -akquise. Erfahren Sie nachfolgend, wie solche Gruppenversicherungen gemeinnützigkeitsrechtlich und steuerlich einzuordnen sind. |

    Versicherungsschutz für Aktivitäten im Verein

    Ist der Verein Versicherungsnehmer und wird Versicherungsschutz für die Aktivitäten gewährt, die Mitglieder im Rahmen der Vereinstätigkeit erbringen, sind die Prämien an die Versicherungsgesellschaft dem ideellen Bereich zuzuordnen. Der Verein zahlt eine pauschale Prämie an die Versicherungsgesellschaft. Die Prämie ist im Mitgliedsbeitrag einkalkuliert. Dabei ist es unerheblich, ob der Verein im Innenverhältnis gegenüber den Mitgliedern in der Mitgliedsbeitragsrechnung den Prämienbetrag gesondert ausweist.

     

    Steuerlich wird ein entsprechender Aufschlag auf den Mitgliedsbeitrag also genauso behandelt wie der Beitrag selbst - als ertrag- und umsatzsteuerfreie Einnahme. Die Kosten für den Versicherungsschutz muss der Verein in der Beitragsrechnung deswegen auch nicht eigens ausweisen.