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  • 10.06.2020 · Fachbeitrag · Vereinsmanagement

    Corona-Verordnungen: So gewährleisten Sie den datenschutzkonformen Umgang

    | Die ersten Lockerungen im Vereinsbereich sind in Kraft. Die Vereinsgaststätte darf wieder öffnen, Bildungsangebote dürfen gemacht werden, teilweise sind auch Versammlungen wieder möglich. Eine der Auflagen ist, dass Sie nachhalten müssen, wer das Angebot in Anspruch genommen hat. Was in datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten ist, hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen zusammengefasst. |