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  • · Fachbeitrag · Vereinsfinanzierung

    Deutsche Stiftung für Ehrenamt finanziert Ihre Anschaffungen: Anträge bis zum 01.11. stellen

    | Erstmals gibt es eine bundesweite Anlaufstelle zur Förderung ehrenamtlichen Engagements. In Neustrelitz ist am 23.06.2020 die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt gegründet worden. U. a. unterstützt sie Vereine finanziell, die sich digital besser aufstellen wollen. Förderanträge müssen aber bis zum 01.11. gestellt werden. |

     

    Das Ziel der Stiftung

    Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesfamilienministeriums, des Bundesinnenministeriums und Bundeslandwirtschaftsministeriums. Sie ist ein zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Die Stiftung dient vor allem als Servicestelle. Insbesondere kleinen Initiativen fällt der Aufbau von notwendigen Strukturen schwer. Wo lassen sich Fördermittel beantragen? Wer kann bei rechtlichen Fragen helfen?

     

    Das Förderprogramm der Stiftung

    Das Förderprogramm besteht aus drei Schwerpunktthemen. Es ist grundsätzlich möglich, jeweils einen Antrag pro Schwerpunktthema zu stellen.

     

    • Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft
    • Nachwuchsgewinnung
    • Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen

     

    Wie hoch ist der Umfang der Förderung?

    Einzelprojekte können mit jeweils bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Weiterleitungen bis zu 10.000 Euro sind möglich, der Erstempfänger kann hierfür bis zu 1,5 Millionen Euro beantragen.

     

    Wie hoch ist der Eigenanteil der Förderung?

    Bis zu einer Förderung von 5.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 90 Prozent, das bedeutet einen Eigenanteil in Höhe von mindestens zehn Prozent. Bei Förderbeträgen darüber hinaus und bis zu 100.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, hier benötigen Sie einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 Prozent.

     

    • Beispiel für eine 80/20-Förderung

    Sie wollen Ihren Verein mit Hard- und Software ausstatten und planen dafür mit Kosten von 20.000 Euro. Von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt würden davon 16.000 Euro gefördert (80 Prozent). 4.000 Euro müssten sie als Eigenmittel aufbringen (20 Prozent).

     
    • Beispiel für eine 90/10-Förderung

    Sie wollen die Versammlungsräume Ihres Vereins mit Technik ausstatten, die für die Teilnahme an digitalen Veranstaltungen geeignet ist: eine hochauflösende Webcam, ein Raummikrofon und ein Beamer mit Leinwand soll es werden. Sie planen dafür mit Kosten von 5.000 Euro. Von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt würden davon 4.500 Euro gefördert (90 Prozent). 500 Euro müssten sie als Eigenmittel aufbringen (zehn Prozent).

     

    Wer kann bis wann einen Antrag stellen?

    Antragsberechtig sind alle gemeinnützigen Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen. Anträge für das Jahr 2020 müssen spätestens jedoch bis zum 01.11.2020 gestellt, die beantragten Mittel im Jahr 2020 ausgegeben werden. Mittelabrufe sind nur bis zum 15.12. möglich.

     

    Mehr Informationen finden Sie auf https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/

    Quelle: ID 46904772