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  • 25.08.2020 · Nachricht · Unfallversicherung

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Pflichtarbeitsstunden

    | Sieht die Satzung eines Vereins Pflichtarbeitsstunden vor, liegt bei der Ableistung dieser Stunden keine in der Unfallversicherung versicherte „Wie-Beschäftigung“ vor. Das hat das LSG Niedersachsen-Bremen zum Nachteil eines verunfallten Mitglieds entschieden. |