04.11.2013 · Fachbeitrag · Unfallversicherung
Ehrenamtler sind bei Helferfesten oft nicht versichert
Ehrenamtliche Helfer sind nur im Rahmen ihrer originären Helfertätigkeit gesetzlich unfallversichert. Nicht versichert ist nach Ansicht des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg aber die Teilnahme an einem Helferfest. Das gilt zumindest dann, wenn es sich bei dem Helferfest um keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung handelt.
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