Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 04.11.2013 · Fachbeitrag · Unfallversicherung

    Ehrenamtler sind bei Helferfesten oft nicht versichert

    | Ehrenamtliche Helfer sind nur im Rahmen ihrer originären Helfertätigkeit gesetzlich unfallversichert. Nicht versichert ist nach Ansicht des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg aber die Teilnahme an einem Helferfest. Das gilt zumindest dann, wenn es sich bei dem Helferfest um keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung handelt. |