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  • 05.12.2016 · Fachbeitrag · Übungsleiterfreibetrag

    Kombination von Freibetrag und Minijob: En-bloc- Anrechnung ist für Mitarbeiter ungünstig

    | Die Übungsleiterpauschale ist ebenso wie die Ehrenamtspauschale ein Jahresfreibetrag. Werden diese Vergütungen mit einem Minijob kombiniert, kann die Anrechnung in monatlichen Raten oder en bloc erfolgen. Beim zweiten Verfahren bleiben die monatlichen Vergütungen im ersten Teil des Jahres abgabenfrei, bis die Freibeträge ausgeschöpft sind. Das bleibt sich hinsichtlich der gezahlten Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge gleich, wie ein Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen zeigt. Für die Anrechnung des Minijobs auf die Rente hat es aber Folgen. |