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  • 02.10.2014 · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Vorstandsmitglieder sind regelmäßig abhängig beschäftigt

    Vergütungen für die Vorstandsarbeit sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig. Selbst ein Vorstand, der auf Honorarbasis für den Verein tätig ist, ist nur in Ausnahmefällen selbstständig. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Thüringen bestätigt.