02.10.2014 · Fachbeitrag · Sozialversicherung
Vorstandsmitglieder sind regelmäßig abhängig beschäftigt
Vergütungen für die Vorstandsarbeit sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig. Selbst ein Vorstand, der auf Honorarbasis für den Verein tätig ist, ist nur in Ausnahmefällen selbstständig. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Thüringen bestätigt.
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