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  • 04.09.2019 · Nachricht · Sozialversicherung

    LSG Berlin: Trainer im Amateursport sind selbstständig

    | Die sozialversicherungsrechtliche Einstufung eines Mannschaftstrainers hängt nicht davon ab, ob er im Breiten- oder Leistungssport tätig ist. Von Bedeutung ist für das LSG Berlin-Brandenburg dagegen, ob es sich um Amateur- oder Profisport handelt. Ein Basketballtrainer, der drei Mädchenmannschaften und das Frauenteam der vierten Liga trainiert und dafür in Summe 750 Euro im Monat bekommt, ist danach „Amateursporttrainer“ und folglich selbstständig tätig. |