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  • · Nachricht · Sozialversicherung

    Fußballer: 800 Euro pro Monat spricht für Beschäftigung

    | Zahlungen an Fußballspieler in Höhe von 800 Euro und mehr pro Monat sprechen eindeutig für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Das hat das LSG Niedersachsen-Bremen klargestellt. |

     

    Im konkreten Fall hatte ein Fußballverein Spielern, die als Amateur geführt wurden, finanzielle Zuwendungen gewährt. In Form von Garantiesummen und Prämien kamen Beträge von 800 bis 1.030 Euro monatlich zustande. Das LSG bewertete die Zahlungen als sozialversicherungspflichtig. Nach seiner Auffassung lag eine abhängige Beschäftigung vor, weil

    • die Spieler zur Einhaltung der vom Verein angesetzten Trainings, zur intensiven Mitarbeit nach den Anordnungen des Trainers sowie zur Befolgung der Anordnungen über die Turnierteilnahmen verpflichtet waren,
    • der Verein ebenso wie die Vertragsspieler wirtschaftliche Interessen verfolgten und der wirtschaftliche Erfolg der sportlichen Leistungen unmittelbar dem Verein und den Spielern zu Gute kam,
    • der Verein nicht nachweisen konnte, inwieweit mit den Zahlungen konkrete Aufwendungen der Spieler gedeckt wurden.

     

    Wichtig | Das Gericht hat aber auch herausgearbeitet, dass eine Beschäftigung nicht schon deshalb vorliegt, weil die Spielorte vorgegeben waren und der Spieler die Anordnungen des Trainers befolgen musste. Diese Umstände seien typisch für Mitglieder einer Fußballmannschaft; unabhängig davon, ob sie in einem Beschäftigungs- oder lediglich einem Mitgliedschaftsverhältnis zum Verein stehen. Auch materielle Anreize zur Förderung der sportlichen Leistungsbereitschaft und zur Erreichung sportlicher Erfolge lassen als solche nicht zwingend auf ein Arbeitsentgelt schließen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.07.2021, Az. L 2 BA 26/21, Abruf-Nr. 224382).

     

    Weiterführende Hinweise

    • Beitrag „Aufwandspauschale für Amateursportler wird auf 250 Euro im Monat erhöht“, VB 7/2021, Seite 5 → Abruf-Nr. 47482903
    • Sozialversicherungspflicht von Sportlern: So profitieren Sie von der aktuellen Rechtsprechung“, VB 9/2014, Seite 11 → Abruf-Nr. 42903338
    Quelle: Ausgabe 09 / 2021 | Seite 2 | ID 47608226