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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Muss der Verein dem Vorstand jeden geltend gemachten Aufwand ersetzen?

    | Der Vorstand hat einen gesetzlichen Anspruch auf den Ersatz von Aufwendungen. Hier gibt es für ihn aber klare Nachweispflichten, die einer allzu „großzügigen“ Abrechnung entgegenstehen. |

     

    Frage: In unserem Verein gibt es Streit um Fahrtkostenersatz für den Vorstand. Es besteht der Verdacht, dass er Fahrten abrechnet, die für die Vorstandsarbeit nicht nötig sind. Kann der Verein ihm die Zahlung verweigern oder Zahlungen grundsätzlich untersagen?

     

    Antwort: Grundsätzlich verweigern kann der Verein den Aufwandsersatz nur per Satzung. Die Rechtsprechung hat aber enge Grenzen für ersatzpflichtige Aufwendungen gesetzt.