28.05.2024 · Nachricht · Lohnsteuer
Kostenerstattung für ein erweitertes Führungszeugnis ist kein Arbeitslohn
Vereine sind gehalten, von Mitarbeitern zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen. Erstattet der Verein die Kosten dafür, führt das nicht zu – lohnsteuerpflichtigem – Arbeitslohn. Das entschied der BFH im Fall eines kirchlichen Arbeitgebers.
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