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  • · Fachbeitrag · Hausrecht

    Hausrecht: Wann darf Ihr Verein Personen von Veranstaltungen ausschließen?

    | Wann darf ein Verein einem Besucher Hausverbot erteilen und wie muss er vorgehen, wenn er Personen von öffentlich zugänglichen Veranstaltungen ausschließen will? Mit diesen Fragen hat sich das BVerfG im Zusammenhang mit dem Stadionverbot für einen Fußballfan beschäftigt. |

    Der Fall: Fan klagt gegen deutschlandweites Stadionverbot

    Ein Fan des FC Bayern München war im Jahr 2006 bei einem Auswärtsspiel in Duisburg in Auseinandersetzungen von Ultragruppierungen beider Vereine verwickelt worden. Ein Verfahren wegen Landfriedensbruchs wurde später wegen Geringfügigkeit eingestellt. Im Anschluss an die polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sprach der MSV Duisburg gegen den Bayern-Ultra ein bundesweites Stadionverbot für die Dauer von 2 Jahren aus. Der Fan klagte dagegen erfolglos vor den Zivilgerichten. Selbst der BGH hielt das Stadionverbot für zulässig (BGH, Urteil vom 30.10.2009, Az. V ZR 253/08, Abruf-Nr. 093920).

    BVerfG bestätigt Stadionverbot und klärt Grundfragen

    Der Fan ging bis vors BVerfG. Und auch das hat nun bestätigt, dass das Stadionverbot rechtens war. Die Entscheidung ist vor allem deshalb interessant, weil das BVerfG darin die rechtlichen Grundfragen aufgearbeitet und Mindestanforderungen ans Verfahren benannt hat (BVerfG, Beschluss vom 11.04.2018, Az. 1 BvR 3080/09, Abruf-Nr. 205153).