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  • · Nachricht · Datenschutz

    Facebook-Fanpage: DSK sieht Verein nach wie vor in der Pflicht

    | Betreiber einer „Fanseite“ sind gemeinsam mit Facebook für den dortigen Datenschutz verantwortlich. Diese Auffassung vertritt der EuGH. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat jetzt festgestellt, dass Facebook auf die EuGH-Kritik nicht im erforderlichen Maße reagiert hat. Damit bleibt auch Ihr Verein in der Bringschuld. |

     

    Die DSK hat recherchiert, dass Facebook nur kosmetische Änderungen vorgenommen hat. So werden immer noch bei Personen, die keine Facebook-Nutzer sind, Cookies mit Identifikatoren gesetzt, jedenfalls wenn sie über die bloße Startseite einer Fanpage hinaus dort einen Inhalt aufrufen. Die DSK stellt deshalb nochmals klar, dass sich auch Fanpage-Betreiber ihrer datenschutzrechtlichen Verantwortung stellen müssen. Dazu gehört insbesondere, Klarheit über die derzeitige Sachlage zu schaffen und den Besuchern der Fanpage die erforderlichen Informationen bereitzustellen.

     

    PRAXISTIPP | Welche Informationen das sind, lesen Sie in einem Beitrag „Datenschutz und EuGH: Kommt nun auch das Aus für Vereins-Fanseiten bei Facebook und Co?“ aus VB 7/2018, Seite 14 → Abruf-Nr. 45356153. Dort finden Sie auch Mustererklärungen für Ihre Home- bzw Fanpage.

     
    Quelle: ID 45557611