02.11.2026 · Nachricht · Buchführung
Entwarnung für Vereine: Pflicht zur Führung einer elektronischen Kasse kommt erst ab 2028
Die Pflicht zur elektronischen Kasse bei mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz startet erst am 01.01.2028 statt 2027. Das sieht der Regierungsentwurf vor, den das Bundeskabinett am 23.09.2026 beschlossen hat. Die Pflicht soll grundsätzlich alle Steuerzahler mit Gewinneinkünften treffen, also auch Vereine im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Eine Ausnahme gilt bei Barumsätzen von unter 12.000 Euro im Jahr. Hier soll die Pflicht nicht gelten.
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