· Nachricht · Bildungsveranstaltungen
Fernunterrichtsschutzgesetz soll ersatzlos gestrichen werden
Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) soll ersatzlos wegfallen. Damit entfällt insbesondere das darin verankerte Anzeige- und Zulassungsverfahren. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesbildungsministeriums vor.
Hintergrund — Das FernUSG – und hier v. a. § 1 Abs. 1 FernUSG – betrifft auch Vereine und Verbände, die Bildungsveranstaltungen online anbieten. Ein solcher internetbasierter Fernunterricht ist zulassungspflichtig, wenn
- der Lehrgang entgeltlich ist,
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