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  • 04.12.2015 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Wettbewerbsverbot gilt auch bei gemeinnützigen Arbeitgebern

    | Das arbeitsrechtliche Wettbewerbsverbot gilt auch, wenn der Wettbewerber gemeinnützig ist und die entsprechenden Leistungen im Rahmen eines Zweckbetriebs ausführt. Das hat das LAG Hamm klargestellt. |