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  • 21.06.2019 · Nachricht · Arbeitsrecht

    Bezahlte Sportler und die 400-Euro-Grenze: Was ist Vergütung?

    | Sind Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen noch dem Zweckbetrieb zuzurechnen oder gehören sie in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb? Diese Frage poppt bei Betriebsprüfungen regelmäßig auf. Der Verein kann zum Zweckbetrieb optieren, wenn er Amateursportlern maximal 400 Euro im Monat zahlt. Das steht in § 67a AO. Erfasst diese 400-Euro-Grenze aber alle Zahlungen, darf man Aufwandsersatz zusätzlich zahlen und wie grenzt man beides voneinander ab? Mit diesen Fragen muss sich der BFH befassen. |