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  • · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Satzungen optimieren: So passen Sie Regelungen zur Gemeinnützigkeit bedarfsgerecht an (Teil 1)

    | Die Vereinssatzung ist das Instrument, in dem Sie die organisatorischen Erfordernisse Ihres Verein abbilden und regeln. Die Erfahrung lehrt, dass der vorhandene Gestaltungsspielraum von den wenigsten Vereinen genutzt wird. Selbst in punkto Steuern und Gemeinnützigkeit lassen sich Satzungen verbessern. Die entsprechenden Informationen finden Sie im nachfolgenden Teil 1 der Beitragsreihe zur Satzungsoptimierung. |

     

    Die meisten Vereine verwenden nur die Mustersatzung aus Anlage 1 (zu § 60 AO). In aller Regel empfiehlt es sich auch, diese wörtlich zu übernehmen. Anpassungen sind aber möglich und in folgenden Fällen auch sinnvoll.

    Änderung des Satzungszwecks nicht unnötig erschweren

    Ob Ihr Verein als gemeinnützig eingestuft wird bzw. diese Einstufung behält, richtet sich entscheidend danach, welchen Zweck bzw. welche Zwecke er laut Satzung verfolgt. Davon hängt ab, ob