Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Zweckbetriebe

    Höhere Vergütungsgrenze für bezahlte Sportler: Diese Folgen hat die Änderung des AEAO für Sie

    | Das BMF hat die Vergütungsgrenze für „bezahlte“ Sportler angehoben und dazu den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 67a AO entsprechend geändert. VB stellt Ihnen die Änderung vor und schildert Ihnen, was sie für Ihren Verein bedeutet. |

    Sportliche Veranstaltungen als Zweckbetrieb

    Sportliche Veranstaltungen sind in zwei Fällen ein Zweckbetrieb (§ 67a AO):

     

    • Die Einnahmen aus allen sportlichen Veranstaltungen sind nicht höher als 45.000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) pro Jahr. Dann werden alle sport-lichen Veranstaltungen pauschal als Zweckbetrieb behandelt. Und zwar auch dann, wenn bezahlte Sportler beteiligt sind.