26.04.2024 · Nachricht · Zweckbetriebe
BFH: Personal- und Sachmittelgestellung eines Krankenhauses für ambulante Behandlungen sind kein Zweckbetrieb
Führen angestellte Ärzte eines Krankenhauses ambulante Behandlungen durch, zu denen Sie nach § 116 SGB V ermächtigt sind, und stellt das Krankenhaus dafür Personal und Sachmittel bereit, fallen die Einnahmen daraus in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Das hat der BFH klargestellt.
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