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  • 06.09.2016 · Fachbeitrag · Vermögensverwaltung

    Beteiligung an Gesellschaft mit ruhendem Betrieb ist begünstigt

    | Beteiligt sich eine gemeinnützige Körperschaft an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft, liegt kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Das ändert sich auch nicht dadurch, dass die gewerblich geprägte Personengesellschaft zuvor originär gewerblich tätig war. Das hat der BFH klargestellt. |