· Fachbeitrag · Vereinsgemeinschaften
Vereinsgemeinschaften (Teil 2): So werden sie steuerlich behandelt
Vereine schließen sich aus vielen Anlässen zusammen. Sei es dauerhaft, z. B. als Spielgemeinschaft zur Teilnahme am Ligabetrieb, sei es zu temporären Anlässen wie zweckbezogenen Veranstaltungen oder Vereinsfesten. Im zweiten Teil unseres Beitrags stellen wir die steuerliche Behandlung der Vereinsgemeinschaft und der Beteiligung an ihr dar.
Die gemeinnützigkeitsrechtliche Einordnung
Die Tätigkeiten der Vereinsgemeinschaft können steuerlich begünstigt sein. Das gilt bezüglich der Zweckbetriebszuordnung und für den ermäßigten Umsatzsteuersatz.
Vereinsgemeinschaft als Hilfsperson
Gemeinnützigkeitsrechtlich gelten für Tätigkeiten, die in die GbR ausgelagert werden, die Regelungen des § 57 AO zu Hilfspersonen. Nach dieser Regelung können durch eine solche Hilfsperson die Zwecke der gemeinnützigen Organisation selbst (unmittelbar) verwirklicht werden. Entsprechend kann die Tätigkeit der GbR grundsätzlich dem steuerbegünstigten Bereich zugeordnet werden. Das gilt auch für die Verwendung der Mittel, die der GbR zur Verfügung gestellt werden. Die Mittelverwendung ist also zweckgebunden, wenn sie „unter der Regie“ des gemeinnützigen Vereins durch die GbR erfolgt.
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