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  • · Fachbeitrag · Verein und Charity

    Benefizveranstaltungen: Vorsicht Steuerfalle

    | Ein Sonderfall bei Veranstaltungen gemeinnütziger Organisationen sind Benefizveranstaltungen. Hier mischen sich regelmäßig verschiedene Einnahmen (Gastronomie, Sport- oder Kulturprogramm, Spenden, Tombola). Entsprechend ist die steuerliche Behandlung. |

    Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

    Benefizveranstaltungen sind ‒ unabhängig davon, wofür die Erlöse verwendet werden ‒ oft steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Das gilt insbesondere für den Verkauf von Speisen, Getränken und anderen Waren (etwa im Rahmen eines Basars) und für „gesellige“ Veranstaltungen (etwa Tanzveranstaltungen) ‒ unabhängig davon, ob die Leistungen einzeln abgerechnet oder pauschal durch das Eintrittsgeld vergütet werden.

     

    Die Einnahmen daraus müssen von der Zweckbetriebsveranstaltung getrennt erfasst werden. Wird ein einheitlicher Eintrittspreis erhoben, muss die Aufteilung eventuell durch Schätzung erfolgen.