· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Vorsteuerpauschalierung: Was steckt dahinter und wann lohnt sich die Nutzung?
Gemeinnützige Vereine haben oft nur geringe umsatzsteuerpflichtige Umsätze, weil die Haupteinnahmen im nichtunternehmerischen Bereich liegen und Zweckbetriebseinnahmen vielfach umsatzsteuerfrei sind. Je nach Höhe der Umsätze greift dann die Kleinunternehmerregelung oder die Möglichkeit der Vorsteuerpauschalierung. Für beide Verfahren gelten seit 2025 bzw. 2026 neue Höchstgrenzen. VB wirft einen Blick auf die Vorsteuerpauschalierung und die Frage, wann sich ein Wechsel lohnt.
Die beiden konkurrierenden Vereinfachungs-Regelungen
Nicht selten greift für die steuerpflichtigen Umsätze bei Vereinen die Kleinunternehmerregelung, zumal die Grenze 2025 auf 25.000 Euro stieg.
1. Die Kleinunternehmerregelung in § 19 UStG
Vereine nutzen diese Regelung meist in Hinsicht auf die damit verbundene Verwaltungsvereinfachung. Die buchhalterische Erfassung der Belege ist ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer/Vorsteuer einfacher und es entfallen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen. Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung wird meist deswegen nicht erwogen, obwohl er im Einzelfall zu höheren Gesamterträgen führen kann.
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