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  • 30.04.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Vorsteueraufteilung bei Vereinszeitschrift mit Werbeanteil

    Bei Vereinszeitschriften mit Werbeanteil erfolgt der Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten grundsätzlich im Verhältnis der Seitenzahlen, die auf den werblichen und den redaktionellen Teil entfallen. Ein 100-prozentiger Vorsteuerabzug ist nicht zulässig, entschied das FG FG Köln.