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  • 30.04.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Vorsteueraufteilung bei Vereinszeitschrift mit Werbeanteil

    | Bei Vereinszeitschriften mit Werbeanteil erfolgt der Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten grundsätzlich im Verhältnis der Seitenzahlen, die auf den werblichen und den redaktionellen Teil entfallen. Ein 100-prozentiger Vorsteuerabzug ist nicht zulässig, entschied das FG FG Köln. |