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  • 23.12.2013 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Umsätze von Studentenwerken: Steuerfrei oder steuerpflichtig?

    | Mensa- und Cafeteria-Betriebe, die von gemeinnützigen Studentenwerken unterhalten werden, die einem Wohlfahrtsverband angeschlossen sind, sind Zweckbetriebe. Während der Verkauf an Studierende steuerbefreit ist, gilt bei Nichtstudierenden nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz. Das BMF hat nun spezifiziert, wer als Nichtstudierender gilt. |