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  • 08.12.2020 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Techno- und House-Konzert: Nur ermäßigt zu besteuern?

    | Eintrittsgelder für Techno- und House-Konzerte unterliegen dem ermäßigten Steuersatz, wenn die Musikaufführungen aus der Sicht eines „Durchschnittsbesuchers“ den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen. Diese BFH-Entscheidung ist für Kulturvereine von großer Relevanz. |