08.12.2020 · Nachricht · Umsatzsteuer
Techno- und House-Konzert: Nur ermäßigt zu besteuern?
| Eintrittsgelder für Techno- und House-Konzerte unterliegen dem ermäßigten Steuersatz, wenn die Musikaufführungen aus der Sicht eines „Durchschnittsbesuchers“ den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen. Diese BFH-Entscheidung ist für Kulturvereine von großer Relevanz. |