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  • 01.03.2023 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Steuerfreie Beförderung von kranken und verletzten Personen

    | Die Beförderung kranker, verletzter oder behinderter Personen durch einen dafür anerkannten Unternehmer ist als „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung“ im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL umsatzsteuerfrei. Das hat der BFH im Fall einer GmbH entschieden, die Personenbeförderungsleistungen für kranke, behinderte und verletzte Personen durchführt. |