01.03.2023 · Nachricht · Umsatzsteuer
Steuerfreie Beförderung von kranken und verletzten Personen
Die Beförderung kranker, verletzter oder behinderter Personen durch einen dafür anerkannten Unternehmer ist als „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung“ im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL umsatzsteuerfrei. Das hat der BFH im Fall einer GmbH entschieden, die Personenbeförderungsleistungen für kranke, behinderte und verletzte Personen durchführt.
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