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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Rechtsberatung für Mitglieder: Wann ist die Leistung steuerfrei?

    Rechtsberatung für Mitglieder ist eine Leistung, die viele Vereine und Verbände anbieten. Das FG Sachsen hat jetzt in einer Grundsatzentscheidung klargestellt, unter welchen Voraussetzungen dabei eine umsatzsteuerbefreite Versicherungsleistung vorliegt. Letztlich entscheiden wird aber der BFH.

    Um diesen Fall ging es beim FG Sachsen

    Der Fall betraf einen Mieterverein in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Er berät und unterstützt seine Mitglieder juristisch in mietrechtlichen Belangen. Im Rahmen dieser außergerichtlichen „Rechtsberatung“ erhielten Mitglieder kostenlosen Rat und Auskunft in Miet-, Pacht- und Wohnungsangelegenheiten. Insbesondere betraf das die Prüfung von Betriebskostenabrechnungen, den Abschluss von Mietverträgen, Mietminderungsansprüche und Mängelbeseitigungen, angekündigte Mieterhöhungen und Wohnraummodernisierung sowie Vertragskündigungen. Für die eventuell erforderliche gerichtliche Weiterverfolgung von Mietstreitigkeiten vermittelt der Verein seinen Mitgliedern Rechtsschutz.

     

    Den Mitgliedsbeitrag ordnete er steuerlich zu 30 Prozent dem ideellen Bereich, zu 40 Prozent der Rechtsberatung und zu 30 Prozent der Vermittlung von Rechtsschutz zu. Er behandelte den Bereich der Rechtsberatung nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG und die Vermittlung von Rechtsversicherungsschutz nach § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG als umsatzsteuerfrei.