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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Die neuen Umsatzsteuerbefreiungen für Kinderbetreuung und Jugendhilfe

    | Das „Jahressteuergesetz 2019“ (Abruf-Nr. 212750 ) hat für gemeinnützige Einrichtungen eine ganze Reihe von Änderungen bei den Umsatzsteuerbefreiungsregelungen mit sich gebracht. Dieser Beitrag befasst sich mit den Neuerungen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendbetreuung, der Verpflegung von Schülern und Studenten und der Jugendhilfe. |

    Neuerungen für die Kinder- und Jugendbetreuung

    § 4 Nr. 23b UStG ist an die Regelung im EU-Recht angepasst worden und hat jetzt folgenden Wortlaut:

     

    • b) eng mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen, die durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder durch andere als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen erbracht werden. Andere Einrichtungen mit sozialem Charakter im Sinne dieser Vorschrift sind Einrichtungen, soweit sie
    • aa) auf Grund gesetzlicher Regelungen im Bereich der sozialen Sicherheit tätig werden oder
    • bb) Leistungen erbringen, die im vorangegangenen Kalenderjahr ganz oder zum überwiegenden Teil durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts vergütet wurden,...