02.02.2026 · Nachricht · Umsatzsteuer
BMF ergänzt UStAE und befreit auch vergünstigte Leistungen an wirtschaftlich Hilfsbedürftige
§ 4 Nr. 18 UStG befreit Leistungen von der Umsatzsteuer, die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden sind. Abschn. 4.18.1 Abs. 2 UStAE listet einige solcher Leistungen auf. Das BMF hat die Liste jetzt um Leistungen ergänzt, die an wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen zu einem marktunüblichen niedrigen Entgelt erbracht werden.
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