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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    BFH hält ermäßigten Umsatzsteuersatz für Zweckbetriebe EU-rechtlich für problematisch

    | In gleich zwei neuen Urteilen hat der BFH die Umsatzsteuerermäßigung für Zweckbetriebe in Frage gestellt. Erfahren Sie, welche Fälle der BFH entschieden hat, und welche Folgen die Entscheidungen für gemeinnützige Organisationen haben. |

    Das steckt hinter der Regelung des § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG

    § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG legt grundsätzlich für alle Leistungen gemeinnütziger Körperschaften den ermäßigten Steuersatz fest, soweit sie nicht im Rahmen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Begünstigt sind also Umsätze im Zweckbetrieb und in der Vermögensverwaltung, mit folgenden Einschränkungen:

     

    • Der Zweckbetrieb darf nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dienen, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden.