01.09.2026 · Nachricht · Übungsleiterfreibetrag
Bloße Lieferung von Mahlzeiten ist nicht begünstigt
Tätigkeiten im Rahmen von Mahlzeitendiensten können als „pflegerische“ Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterfreibetrag) begünstigt sein.
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