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  • · Fachbeitrag · Steuererklärung

    Steuererklärung 2017: So meistern Sie die Probleme mit den neuen ELSTER-Formularen

    | Seit Ende Juli sind für die Steuerklärung gemeinnütziger Körperschaften die neuen ELSTER-Formulare verfügbar. Das Formular ist zwar grundsätzlich schnell ausgefüllt. Der Teufel steckt aber im Detail. Konkret: Das Formular weist Tücken auf, die nicht selbsterklärend sind und das Absenden des Formulars unmöglich machen. VB hat diese Fallstricke für Sie dokumentiert und gibt Ihnen weitere Tipps zum schnellen Ausfüllen des Formulars. |

    Das Hauptformular und die Anlagen

    Ab 2017 müssen auch gemeinnützige Körperschaften den allgemeinen Haupterklärungsvordruck KSt 1 benutzen. Das Gem-Formular ist dort als Anlage integriert. Es ist kein eigenständiger Vordruck mehr. Die getrennten Hauptvordrucke KSt 1A, KSt 1B (für Gemeinnützige) und KSt 1C gibt es nicht mehr.

     

    Die Steuererklärung besteht also mindestens aus dem Haupterklärungsvordruck KSt 1 und der Anlage Gem. Hinzu kommt die Anlage GK (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), wenn Ihr Verein im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Umsatzfreigrenze (35.000 Euro) überschritten hat. In diesem Fall wird automatisch die Anlage ZVE (Ermittlung des zu versteuernden Einkommens) hinzugefügt. Hier müssen gemeinnützige Einrichtungen aber in der Regel keine weiteren Angaben machen.