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  • 04.10.2022 · Nachricht · Sportliche Veranstaltungen

    Zweckbetriebszuordnung ist für Sportlerbesteuerung irrelevant

    | Die Zuordnung von sportlichen Veranstaltungen zum steuerbegünstigten Zweckbetrieb bei Teilnahme vereinseigener – mit einer Aufwandspauschale bis 450 Euro vergüteter – Sportler und die individuelle Besteuerung der Sportler sind steuerlich zwei Paar Schuhe. Das hat der BFH klargestellt. |