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  • · Fachbeitrag · Jahressteuergesetz 2013

    Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen wird erweitert

    | Der Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2013 enthält eine wichtige Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung für gemeinnützige Bildungsträger. |

     

    Konkret besteht die Änderung darin, dass § 22b UStG gestrichen - und die Befreiungsvorschrift in abgeänderter Form in § 21 UStG aufgenommen wird (BMF, Entwurf Jahressteuergesetz 2013, Abruf-Nr. 120913).

     

    Inhaltlich führt das zu drei Änderungen: