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  • 07.10.2016 · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer

    Auflage bei der Schenkung von Grundstücken ist steuerpflichtig

    | Eine mit einer Schenkung verbundene Auflage mindert die Schenkungsteuer. Handelt es sich bei dem geschenkten Objekt aber um ein Grundstück, erhöht die Auflage die Bemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer – auch bei gemeinnützigen Einrichtungen, entschied der BFH. |