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  • 07.10.2016 · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer

    Auflage bei der Schenkung von Grundstücken ist steuerpflichtig

    Eine mit einer Schenkung verbundene Auflage mindert die Schenkungsteuer. Handelt es sich bei dem geschenkten Objekt aber um ein Grundstück, erhöht die Auflage die Bemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer – auch bei gemeinnützigen Einrichtungen, entschied der BFH.